Die Ausbildungsleitung ist für die Einführung und die Ausbildung nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugs- und Werkdienstes bei Vollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Dazu gehört, die Beamten während ihrer Ausbildung in Theorie und Praxis so auszubilden, dass sie nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren allgemeinen sowie fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, ihre Aufgaben selbständig und mit sozialer Verantwortung wahrzunehmen.

Dies geschieht durch:

  1. Erstellung eines auf den Ausbildungsabschnitt abgestimmten Dienstplans
  2. Durchführung von praxisbegleitendem Unterricht
  3. Führung von Auswertungs- bzw. Beurteilungsgesprächen
  4. Koordination des Einsatzes in den anstaltsinternen Ausbildungsstationen
  5. Koordination mit den jeweiligen Ausbildungsleitern der Fremdanstalten