Aufgabe ist es, die stationär behandlungsbedürftigen Inhaftierten psycho-sozial zu begleiten und die Gefangenen zu unterstützen, ihre bürgerlichen und sozialen Rechte wahrzunehmen und Pflichten zu erfüllen.

Die vier Mitarbeiter/-innen des Sozialdienstes sind in folgenden Arbeitsbereichen tätig:
  • Feststellung der sozialen Anamnese
  • Soziale Einzelfallhilfe
  • Herstellung und Förderung des Kontaktes zu Angehörigen und Bezugspersonen
  • Beratung und Hilfestellung für die Gefangenen und ihre Angehörigen sowie andere Bezugspersonen in sozialen und/oder sozialrechtlichen Fragen
  • Hilfe nach dem Schwerbehindertengesetz und in Rentenangelegenheiten
  • Hilfen bei der Sicherung des Eigentums der Inhaftierten, Aufrechterhaltung oder Auflösung der Wohnung
  • Hilfen bei der Durchsetzung finanzieller Ansprüche
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Einrichtungen (Bewährungshilfe, Straffälligenhilfevereine, Jugendämter, Arbeitsämter usw.)
  • Hilfestellung bei der Klärung ausländerrechtlicher Aspekte/ Kontakt zur Ausländerbehörde
  • Schuldnerberatung
  • Drogenberatung
  •  soziale Beratung
  • Mitwirkung bei der medizinischen Nachsorge und Rehabilitation der Inhaftierten durch vorbereitende Maßnahmen für eine Anschlussheilbehandlung (Klärung der Kosten und Vermittlung in entsprechende Einrichtungen)
  • Mitwirkung bei besonderen Angelegenheiten (z.B. Sterbefall, Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung, Einweisungen gem. PsychKG)
  • Mitwirkung bei Fertigung von Berichtsentwürfen zur vorzeitigen Entlassung gem. § 57 StGB, §§ 88 und 89 JGG, der Gnadenordnung und zur Anordnung von Führungsaufsicht
  • Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Weiterentwicklung des Vollzugsplanes
  • Vorbereitung von Lockerungsentscheidungen
  • Hilfen zur Entlassungsvorbereitung, die speziell in der hiesigen Einrichtung die Kostenklärung nach sofortiger Aufnahme in einem öffentlichen Krankenhaus sowie die Vermittlung eines Kurz- oder eines Langzeitpflegeplatzes oder einer Hospizunterbringung umfasst
  • Unterbringung in betreute Wohn- und psychiatrische Einrichtungen sowie Vorstellungen von Gefangenen vor deren Aufnahme in diesen und Begleitung und Übergabe der Gefangenen in die entsprechenden Einrichtungen
  • Schulungen von neu eingestellten Bediensteten
  • Anleitung und Schulung von Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern des allgemeinen Vollzugsdienstes