Aufgabe ist es, die stationär behandlungsbedürftigen Inhaftierten psycho-sozial zu begleiten und die Gefangenen zu unterstützen, ihre bürgerlichen und sozialen Rechte wahrzunehmen und Pflichten zu erfüllen.
Die vier Mitarbeiter/-innen des Sozialdienstes sind in folgenden Arbeitsbereichen tätig:
- Feststellung der sozialen Anamnese
- Soziale Einzelfallhilfe
- Herstellung und Förderung des Kontaktes zu Angehörigen und Bezugspersonen
- Beratung und Hilfestellung für die Gefangenen und ihre Angehörigen sowie andere Bezugspersonen in sozialen und/oder sozialrechtlichen Fragen
- Hilfe nach dem Schwerbehindertengesetz und in Rentenangelegenheiten
- Hilfen bei der Sicherung des Eigentums der Inhaftierten, Aufrechterhaltung oder Auflösung der Wohnung
- Hilfen bei der Durchsetzung finanzieller Ansprüche
- Zusammenarbeit mit Behörden und Einrichtungen (Bewährungshilfe, Straffälligenhilfevereine, Jugendämter, Arbeitsämter usw.)
- Hilfestellung bei der Klärung ausländerrechtlicher Aspekte/ Kontakt zur Ausländerbehörde
- Schuldnerberatung
- Drogenberatung
- soziale Beratung
- Mitwirkung bei der medizinischen Nachsorge und Rehabilitation der Inhaftierten durch vorbereitende Maßnahmen für eine Anschlussheilbehandlung (Klärung der Kosten und Vermittlung in entsprechende Einrichtungen)
- Mitwirkung bei besonderen Angelegenheiten (z.B. Sterbefall, Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung, Einweisungen gem. PsychKG)
- Mitwirkung bei Fertigung von Berichtsentwürfen zur vorzeitigen Entlassung gem. § 57 StGB, §§ 88 und 89 JGG, der Gnadenordnung und zur Anordnung von Führungsaufsicht
- Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Weiterentwicklung des Vollzugsplanes
- Vorbereitung von Lockerungsentscheidungen
- Hilfen zur Entlassungsvorbereitung, die speziell in der hiesigen Einrichtung die Kostenklärung nach sofortiger Aufnahme in einem öffentlichen Krankenhaus sowie die Vermittlung eines Kurz- oder eines Langzeitpflegeplatzes oder einer Hospizunterbringung umfasst
- Unterbringung in betreute Wohn- und psychiatrische Einrichtungen sowie Vorstellungen von Gefangenen vor deren Aufnahme in diesen und Begleitung und Übergabe der Gefangenen in die entsprechenden Einrichtungen
- Schulungen von neu eingestellten Bediensteten
- Anleitung und Schulung von Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern des allgemeinen Vollzugsdienstes