Qualitätsmanagement Quelle: JVK NRW

Durch eine Zielvereinbarung zwischen dem früheren Präsidenten des Justizvollzugsamtes Westfalen-Lippe und dem Leiter des Justiz­voll­zugs­krank­en­hauses Nordrhein-Westfalen (JVK NRW) wurde eine Vereinbarung zur kontinuierlichen Kontrolle und Entwicklung der Qualität unserer Dienstleitungen beschlossen.

Es wurde im JVK NRW ein Qualitätsmanagement eingeführt, welches die DIN EN ISO 9001-2015 erfüllt.

Damit erfüllt das JVK NRW mehr Anforderungen, als gesetzlich vorgeschrieben sind.

Ein Risikomanagement ist im Aufbau, Fehlermeldesystem und ein Meldesystem kritischer Situationen (CIRS) wurde implementiert.

Somit dient das Qualitätsmanagement einer qualitativ guten, standardisierten medizinischen Versorgung Inhaftierter unter Berücksichtigung der

  • Spezifischen Belange,
  • Berechtigter Sicherheitserwartungen der Bevölkerung,
  • Interessen der Auftraggeber und Kunden,
  • Betriebswirtschaftlicher Grundsätze.