Laut Paragraf 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) muss in Gesundheitseinrichtungen ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden. Dies betrifft Einrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten.

Den Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit des JVK Fröndenberg erreichen Sie per E-Mail unter:

bea_medizinproduktesicherheit@jvk.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Die beauftragte Person ist zentraler Ansprechpartner für Behörden, Vertreiber sowie Hersteller im Zusammenhang mit Medizinprodukten.