
In der Mutter-Kind-Einrichtung können inhaftierte Frauen mit ihren nicht-schulpflichtigen Kindern untergebracht werden, wenn die Mutter für den offenen Vollzug geeignet ist. Es ist die einzige Einrichtung dieser Art in Nordrhein-Westfalen. Das offene Wohnhaus ist eingebettet in einen Garten mit Einzäunung und liegt dem Justizvollzugskrankenhaus schräg gegenüber. Es hat Plätze für 16 Mütter und 23 Kinder.
Die rechtliche Grundlage für die Aufnahme der Mütter ist dem § 87 StVollzG NRW zu entnehmen.
Für die Kinder
- „Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen“ gem. § 27 ff SGB VIII
- Auf besonderen Wunsch der Jugendämter auch gem. § 19 SGB VIII
Die Postanschrift lautet:
Hirschberg 9,
58730 Fröndenberg
Telefon: 02373 758-360
Fax: 02373 758-364