Personenkontrolle

Die Kolleginnen und Kollegen der Außenpforte nehmen wichtige Sicherheitsaufgaben wahr. Dazu zählt insbesondere die Überprüfung aller Personen, die das Justizvollzugskrankenhaus betreten oder verlassen, um die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Einrichtung zu gewährleisten.

Externe Personen, darunter Rechtsanwälte, Gutachter, Behördenmitarbeiter oder Handwerker unterliegen einer gründlichen Personenüberprüfung beim Betreten und Verlassen der Anstalt.

Des Weiteren obliegt es den Bediensteten der Außenpforte, die Unterlagen von Angehörigen zu kontrollieren, die einen Gefangenen besuchen möchten. Jeder Besucher muss sich grundsätzlich mit einem gültigen Ausweisdokument wie einem Personalausweis oder Reisepass identifizieren können. Zusätzlich müssen Angehörige, die Gefangene in Untersuchungshaft besuchen möchten, gegebenfalls eine Besuchserlaubnis vom zuständigen Gericht vorlegen.

Diese strengen Sicherheitsmaßnahmen tragen dazu bei das keine unbefugten Personen die Anstalt betreten oder verlassen.

Fahrzeugkontrolle

Für die Fahrzeugkontrolle verfügt die Außenpforte über eine Kfz-Schleuse. Bevor Fahrzeuge die Außenpforte passieren dürfen, werden nicht nur die Ausweisdokumente, sondern auch die Fahrzeuge kontrolliert. So wird gewährleistet, dass keine unangemeldeten Personen oder gefährliche Gegenstände auf das Anstaltsgelände gelangen können.
Um die Versorgung der bis zu 200 Patienten sicherzustellen, werden Lebensmittel sowie Hygieneartikel von Lieferfahrzeugen fast täglich angeliefert. Weiterhin passieren unsere anstaltseigenen Gefangenentransporter die Außenpforte, z.B. bei Verlegungen in anderen Justizvollzugseinrichtungen oder zu Gerichtsterminen. Außerdem arbeiten diverse Firmen im Justizvollzugskrankenhaus die mit Material versorgt werden müssen aber auch externe Krankenwagen die uns Patienten bringen oder auch die Polizei und andere Justizvollzugsanstalten fahren uns regelmäßig an.