Personenkontrolle
Die Kolleginnen und Kollegen der Außenpforte nehmen wichtige Sicherheitsaufgaben wahr. Dazu zählt insbesondere die Überprüfung aller Personen, die das Justizvollzugskrankenhaus betreten oder verlassen, um die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Einrichtung zu gewährleisten.
Externe Personen, darunter Rechtsanwälte, Gutachter, Behördenmitarbeiter oder Handwerker unterliegen einer gründlichen Personenüberprüfung beim Betreten und Verlassen der Anstalt.
Des Weiteren obliegt es den Bediensteten der Außenpforte, die Unterlagen von Angehörigen zu kontrollieren, die einen Gefangenen besuchen möchten. Jeder Besucher muss sich grundsätzlich mit einem gültigen Ausweisdokument wie einem Personalausweis oder Reisepass identifizieren können. Zusätzlich müssen Angehörige, die Gefangene in Untersuchungshaft besuchen möchten, gegebenfalls eine Besuchserlaubnis vom zuständigen Gericht vorlegen.
Diese strengen Sicherheitsmaßnahmen tragen dazu bei das keine unbefugten Personen die Anstalt betreten oder verlassen.