In Nord­rhein-Westfalen dient das Justizvollzugskrankenhaus der am­bul­anten und stationären Un­t­er­such­ung und Behandlung akut kranker und suchtmittelabhängiger Ge­fang­en­er des Landes Nordrhein-West­falen entsprechend Teil I des Voll­streckungsplans externer Link für das Land Nordrhein-Westfalen.

Mit insgesamt 190 Betten für männ­liche und weibliche Patienten ist es ein Krankenhaus der er­weit­ert­en Grundversorgung, das im klinischen Bereich in eine chirurgische Abteilung, eine Abteilung für innere Krankheiten, eine psychiatrische Abteilung und eine Anästhesieabteilung gegliedert ist.

Die Fachrichtungen Orthopädie, Urologie, HNO und Gynäkologie unterhalten stationäre Belegabteilungen und betreuen eigene Ambulanzen.

Konsiliarisch werden die Gebiete Dermatologie, Neurologie und Augenheilkunde betreut.

Das Justizvollzugskrankenhaus nimmt bei freien Kapazitäten auch behandlungsbedürftige Gefangene aus anderen Bundesländern sowie somatisch erkrankte Patienten des Maßregelvollzuges unter besonderen Aufnahmevoraussetzungen auf.

Aufnahmevoraussetzungen
Erläuterung der Aufnahmevoraussetzungen

 

Mutter-Kind-Einrichtung (MKE)

Dem Justizvollzugskrankenhaus ist die Mutter-Kind-Einrichtung angegliedert, die als Abteilung des offenen Vollzuges nach §§ 142, 80 StVollzG und Einrichtung nach § 34 KJHG für die gemeinsame Unterbringung inhaftierter Mütter (16 Haftplätze) mit ihren nicht schulpflichtigen Kindern (30 Plätze) konzipiert ist.