
Besucher haben sich mittels gültigem Ausweis oder gültigem Reisepass auszuweisen.
Bei Untersuchungsgefangenen, ist zusätzlich eine gültige Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich. Eine gültige Besuchserlaubnis für eine andere JVA wird anerkannt.
Die Besuchszeiten, regeln sich nach den einschlägigen Vorschriften und betragen in der Regel:
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bei Untersuchungsgefangenen 45 Minuten
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bei Strafgefangenen 45 Minuten
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bei Sicherungsverwahrten 60 Minuten
Bei starkem Besucherandrang ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Informationen für Rechtsanwälte
Termine für Rechtsanwälte, können nur nach telefonischer Vereinbarung (mindestens 1 Werktag vorher) unter 02373–758-0 vergeben werden.
Besuche sind montags bis freitags, im Zeitraum von 08:00 – 18:00 Uhr (Mittwochs bis 13:00 Uhr) nach Terminvereinbarung möglich. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind keine Besuche möglich.
Wichtig:
Aus medizinischen Gründen (infektiöse Erkrankung, Bettlägerigkeit, usw.) oder aufgrund von Sicherheitsaspekten, kann eine besondere Terminabsprache erforderlich sein. Diese Besuche können nicht an den oben genannten Tagen stattfinden. Hierzu bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme: Tel: 02373/7580
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Sie benötigen einen gültigen Ausweis oder Pass. Aufenthaltsgenehmigung, Identitätskarte oder Führerschein reichen nicht aus.
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Zum Besuch, sind gleichzeitig maximal 3 Erwachsene und 2 Kinder bis 12 Jahre zugelassen.
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Personen unter 14 Jahren, können nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten eingelassen werden.
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Minderjährige ab 14 Jahren ohne Begleitung, müssen die schriftliche Einverständniserklärung, einer erziehungsberechtigten Person vorlegen.
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Im Besucherwarteraum, dürfen für den Gefangenen, Waren im Wert von bis zu 13 € aus den dort befindlichen Automaten gezogen werden (monatlich max. 52 Euro). Bitte bringen Sie entsprechendes Kleingeld mit. Der Automat hat nur ein begrenztes Geldwechselvolumen. Weitere Wechselmöglichkeiten vor Ort, bestehen nicht.
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Personen mit einem Herzschrittmacher, müssen diesen bei der Anmeldung angeben.
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Pro Besuchstag, ist nur eine Besuchspartei zugelassen. Angehörige sprechen sich bitte ab.
- Folgende Gegenstände, dürfen dem Gefangenen mitgebracht werden:
10 Briefmarken á 80 cent. Die Briefmarken, sind dem Besuchsbediensteten, unaufgefordert zur Kontrolle und Weitergabe an den Gefangenen auszuhändigen.