In der Mutter-Kind-Einrichtung (MKE) können inhaftierte Frauen mit ihren Kindern im Alter ab Geburt bis höchstens 6 Jahre zum Zeitpunkt der Entlassung untergebracht werden, wenn die Mutter für den offenen Frauenvollzug geeignet ist.

Die Mutter-Kind-Einrichtung ist die einzige Einrichtung dieser Art in Nordrhein-Westfalen. Das offene Wohnhaus der MKE ist eingebettet in einem umzäunten Garten mit Spielplatz und liegt dem Justizvollzugskrankenhaus NRW schräg gegenüber. Sie bietet Plätze für 16 Mütter und 20 Kinder.

Die rechtliche Grundlage für die Aufnahme der Frauen mit Kind ist dem § 87 StVollzG NRW zu entnehmen.

Die rechtliche Grundlage für die Aufnahme der Kinder richtet sich nach §§ 27 ff SGB VIII oder nach § 19 SGB VIII.

Postanschrift und Kontakt:

Justizvollzugskrankenhaus NRW

Mutter-Kind-Einrichtung

Hirschberg 19

58730 Fröndenberg

Telefon: 02373 758-360

Fax: 02373 758-364