Der ärztliche Direktor des Justizvollzugskrankenhauses NRW gewährleistet die ärztliche Versorgung der Frauen, soweit diesen nicht das Recht der freien Arztwahl aufgrund besonderer Bestimmungen eingeräumt ist.

Er beauftragt einen Arzt des Justizvollzugskrankenhauses mit der Durchführung der Aufnahmeuntersuchungen (§ 8 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 StVollzG NRW) und richtet regelmäßige Sprechstunden ein.

Die medizinische Versorgung der Kinder wird durch eine Kinderarztpraxis vor Ort oder im Notfall durch die Kinderklinik in Hamm sichergestellt. Bei Unsicherheiten in der Entwicklung eines Kindes besteht die Möglichkeit einer Anbindung an das Sozialpädiatrische Zentrum Königsborn in Unna.

Ist eine Frau schwanger, findet die Entbindung in der Regel in einer Geburtsklinik in einer der umliegenden Städte statt. Die Frauen werden darin unterstützt, an Geburtsvorbereitungskursen teilzunehmen. Eine Hebamme wird für die geburtliche Vor-, bzw. Nachsorge zur Verfügung gestellt.