Um die gesetzlichen Aufgaben und Ziele zu erfüllen, sind in den Justizvollzugsanstalten Bedienstete verschiedener Fachrichtungen tätig.

Deren Einsatz ist für den Strafvollzug im Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) geregelt:

"Für jede Anstalt ist die erforderliche Anzahl von geeigneten und fachlich qualifizierten Bediensteten, insbesondere des medizinischen, pädagogischen, psychologischen und sozialen Dienstes, des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Verwaltungsdienstes, des Werkdienstes sowie der Seelsorge, vorzusehen." (96 Absatz 2 StVollzG NRW).

Für den Jugendstrafvollzug ist der Einsatz im Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (JStVollzG NRW) geregelt:

„Den Anstalten werden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in dem erforderlichen Umfang geeignete Bedienstete zur Verfügung gestellt.“ (§ 62 Absatz 2 Satz 1 JStVollzG NRW).

Daraus ergeben sich folgende Dienstbereiche für alle Vollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen:

Der Allgemeine Vollzugsdienst ist die größte Berufsgruppe in den Justizvollzugsanstalten. Die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, sind im Schichtdienst tätig und kümmern sich rund um die Uhr um die Gefangenen. Sie sind zum Beispiel zuständig für:

  • Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung der Gefangenen.
  • Unterstützung der Fachdienste des Psychologischen Dienstes, des Ärztlichen Dienstes, des Pädagogischen Dienstes, des Sozialdienstes oder des Seelsorglichen Dienstes bei der Behandlung der Gefangenen.
  • Umsetzung eines vorgegebenen und ordnungsgemäßen Tagesablaufes. Durch die Art und Weise der Umsetzung üben die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes einen wesentlichen Einfluss auf die Gefangenen aus und bestimmen maßgeblich das Klima in den Justizvollzugsanstalten.
  • Betrieb und Bedienung der wirtschaftlichen und technischen Einrichtungen in den Justizvollzugsanstalten wie zum Beispiel Bekleidungskammer, Anstaltsküche, Fahrdienst, technische Sicherheitszentrale, Pforte, Waffenkammer.

Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen.

 

Zum Teil sind die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes bei entsprechender Qualifikation auch im Krankenpflegedienst der Justizvollzugsanstalten eingesetzt und unterstützen dort den Ärztlichen Dienst bei der gesundheitlichen Betreuung und Versorgung der Gefangenen.

Freistundenhof Quelle: JVK NRW
Der allgemeine Vollzugsdienst im Justizvollzugskrankenhaus

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes haben mit dem Pflegedienst den direkten und häufigsten Kontakt zu den inhaftierten Gefangenen und erfüllen einen gesellschaftlich wichtigen Auftrag.

Hier gilt es als Hauptbestandteil der täglichen Arbeit, Straftäter nicht einfach nur "wegzusperren", sondern ihnen in Form von Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen Hilfestellungen zu geben, damit sie nach ihrer Entlassung möglichst ein Leben ohne Straftaten führen. Ein weiterer wesentlicher Dienstauftrag des allgemeinen Vollzugsdienstes ist die verantwortliche Wahrnehmung sicherheitsrelevanter Aufgaben, die letztendlich auch dem Schutz der Allgemeinheit dienen.

Die sich daraus ergebenden vielfältigen, umfangreichen und interessanten Aufgaben erfordern von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des allgemeinen Vollzugsdienstes neben Eigenschaften wie charakterliche Reife, soziales Verständnis, Toleranz, Teamfähigkeit, und Durchsetzungsvermögen auch ein hohes Maß psychischer Belastbarkeit.

Im Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes in folgenden Bereichen eingesetzt.

Die Betreuung, Behandlung und Erziehung der Gefangenen erfordern unterschiedlich qualifizierte Berufsgruppen. Neben dem Allgemeinen Vollzugsdienst werden für das Erreichen der Ziele des Vollzuges auch „Spezialisten" benötigt. Diese sind in den besonderen Fachdiensten organisiert. Fachdienste sind der Psychologische Dienst, der Sozialdienst, der Pädagogische Dienst, der Seelsorgliche Dienst, der Ärztliche Dienst und der Erziehungswissenschaftliche Dienst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Fachbereiche leisten u.a. Hilfestellungen bei Problemen der Gefangenen, ermöglichen Kontakte, führen Bildungsmaßnahmen durch, machen therapeutische Angebote und ermöglichen (medizinische) Behandlung. In enger Abstimmung mit den weiteren Bediensteten der Justizvollzugsanstalt verfolgen sie das Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Pflegezentrum Quelle: JVK NRW
Krankenpflege im JVK

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenpflegedienstes bilden, analog zu anderen Akutkrankenhäusern, die größte Berufsgruppe im Justiz­voll­zugs­krank­enhaus NRW.  In ihrer Arbeitsweise sind die Krankenpflegekräfte mit denen in anderen Krankenhauseinrichtungen durchaus vergleichbar. Ihren Dienst an Patientinnen und Patienten leisten sie jedoch unter besonderen Bedingungen, denn normative Abweichungen gibt es immer dort, wo besondere Sicherheitsstandards erforderlich sind.

Das Organigramm im Pflegedienst des Justiz­voll­zugs­krank­en­hauses NRW  besteht aus der Pflegedienstleitung, den Stationsleitungen der einzelnen Pfle­ge­station­en und Abteilungen, dem Krankenpflegepersonal und den begleitenden Diensten.

Auf den einzelnen Pflegestationen werden i.d.R. dreijährig examinierte Pflegekräfte eingesetzt, die sehr eng als Team mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Vollzug und dem medizinischen Dienst zusammen arbeiten und täglich in Konferenzen miteinander kommunizieren.

In den Funktionsabteilungen Zentraloperative Abteilung und Anästhesie, der Intensivstation, der medizinischen Funktionsabteilung und den anderen Ambulanzen der Einrichtung wird Wert auf interprofessionelle Zusammenarbeit aller Berufsgruppen gelegt.

Neben den somatischen Erkrankungen gewinnen die psychiatrischen Erkrankungen immer mehr an Bedeutung. Deshalb befinden sich neben den allgemeinmedizinischen Abteilungen drei Stationen der Akutpsychiatrie, in der das Krankenpflegepersonal als Teil eines multiprofessionellen Teams stark eingebunden ist.

Je nach Sicherheitsstandard wird die pflegerische Leistungserbringung eigenverantwortlich und selbständig, in Begleitung  oder unter speziellen Sicherungsmaßnahmen erbracht.

Mit dem ärztlichen Dienst und allen an der Behandlung der Patientinnen und Patienten beteiligten Berufsgruppen bildet der Pflegedienst ein eng vernetztes Behandlungsteam, um die notwendige Behandlung und Pflege erfolgreich umzusetzen. Unter Beachtung der interkulturellen Hintergründe wird besonderen Wert auf die Wahrung der Balance zwischen Distanz und Nähe zu den Patientinnen und Patienten gelegt.

Im Justizvollzugskrankenhaus NRW finden Sie als Krankenpflegekraft besondere Arbeitsbedingungen vor, vor denen Sie aber nicht zurückschrecken müssen. Viele Abläufe sind Ihnen bereits bestens vertraut.  Die Dokumentation erfolgt in einem anerkannten Dokumentationssystem und auch die technische und organisatorische Ablauforganisation entspricht dem Krankenhausstandard.

Durch spezielle Fort- und Weiterbildungsangebote, Beteiligung in Arbeitsgruppen und der Qualitätssicherung entwickelt sich der Pflegedienst permanent weiter, um den Ansprüchen einer modernen Krankhauspflege im Strafvollzug gerecht zu werden.

Verwaltungsdienst

Der Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten ist u. a. für organisatorische, administrative und vollzugsliche Abläufe verantwortlich.
Neben den unmittelbar die Gefangenen betreffenden Verwaltungsaufgaben ist er insbesondere für die Verwaltung des Personals, der Haushaltsmittel, der Arbeitsbetriebe sowie für die Sicherheit der Vollzugsanstalten zuständig.

Um all diese Aufgaben zu erfüllen, sind im Verwaltungsdienst der Justizvollzugsanstalten verschiedene Laufbahngruppen vertreten: Der Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Verwaltungsdienst), der Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst), und der Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst).

Die Angehörigen der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, sind zum Beispiel als Leiterin oder Leiter der Vollzugsgeschäftsstelle oder der Zahlstelle im Einsatz. Von Angehörigen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, werden die Leitungsfunktionen in der Arbeitsverwaltung, der Bauverwaltung, der Haushaltsabteilung oder der Abteilung Sicherheit und Ordnung wahrgenommen. Sie stellen auch die Verwaltungsleitung der Justizvollzugsanstalt.

Angehörige des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes und zweites Einstiegsamt, sind auch als Vollzugsabteilungsleiter/-innen tätig. Sie sind insoweit eigenverantwortlich zuständig für die Vollzugsgestaltung in einer ihnen zugewiesen Vollzugsabteilung und wirken damit aktiv am Erreichen der Vollzugsziele mit.

Die Anstaltsleitung gehört der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, an.

Neben den Beamtinnen und Beamten in den vorgenannten Laufbahnen sind in den verschiedenen Verwaltungsdienststellen der Justizvollzuganstalten regelmäßig auch Tarifbeschäftigte eingesetzt.

Außenansicht des Verwaltungsbereichs Quelle: JVK NRW
Die Verwaltung des Justizvollzugskrankenhaus NRW

ist für den effektiven Betriebsablauf verantwortlich.

In der Verwaltung des Justizvollzugskrankenhauses arbeiten 32 Personen in verschiedenen Arbeitsbereichen.  Diese werden im Folgenden näher erläutert.