
Aufnahmekriterien:
Vorrangig werden Frauen mit ihren Kindern aus Nordrhein-Westfalen aufgenommen. In begründeten Einzelfällen auch aus anderen Bundesländern, für die neben dem Vorliegen allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen auch die Zustimmung der Justizministerien der beteiligten Bundesländer erforderlich ist.
Aufgenommen werden Frauen mit ihren Kindern, bei denen eine Trennung von Mutter und Kind bzw. eine Fremdunterbringung des Kindes vermieden werden soll. Die Mutter sollte ihr Kind feinfühlig, verantwortungsvoll und selbständig versorgen, pflegen und erziehen können.
Eine Mindestverbüßungsdauer gibt es nicht.
Vor der Aufnahme von Mutter und Kind müssen folgende Unterlagen für eine Aufnahme des Kindes vorliegen:
- eine Stellungnahme des örtlich zuständigen Jugendamtes über die bisherige Entwicklung des Kindes, die Familiensituation und Erziehungskompetenz der Mutter und deren Bereitschaft zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung,
- eine Kostenübernahmeerklärung des Jugendamtes in Höhe des geltenden Tagespflegesatzes,
- ein Nachweis über die Krankenversicherung des Kindes für die Dauer des Aufenthaltes in der Mutter-Kind-Einrichtung,
- ein Nachweis der Masernimpfung von Mutter und Kind.
Vor der Aufnahme oder Verlegung der Frau aus einer anderen JVA müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- alle Urteile, bzw. die Gefangenenpersonalakte
- der aktuelle Bundeszentralregisterauszug
- ggfls. ärztliche Stellungnahmen und ärztliche/psychologische Gutachten
Ablehnungskriterien:
Nicht aufgenommen werden Frauen, die
- sich nicht auf Deutsch verständigen können,
- psychisch erkrankt sind,
- eine geistige und/oder körperliche Beeinträchtigung haben, die einer speziellen Förderung bedürfen oder
- suchtmittelabhängig oder substituiert sind.
Nicht aufgenommen werden können Mütter, deren Kinder
- eine geistige und/oder körperliche Beeinträchtigung oder eine erhebliche Organstörung haben, die einer speziellen Förderung bedürfen oder medizinisch überwacht, bzw. beatmet werden müssen.