Der Besuch in einem Justizvollzugskrankenhaus kann für den Gefangenen eine willkommene Abwechslung, Trost und eine Brücke zum Alltag sein. Das gilt vor allem für Kranke, die über einen längeren Zeitraum im Krankenhaus bleiben müssen. Der Besuch kann bei der Genesung eine wichtige Rolle spielen und wir unterstützen sie dabei.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich hier vor Ihrem Besuch über die Besuchszeiten und Besuchsmodalitäten im Justizvollzugskrankenhaus zu informieren, so ist es z.B. zwingend notwendig, das sie einen genehmigten Besuchstermin haben, um einen Gefangenen zu besuchen
- Besuche finden mittwochs (nicht an Feiertagen) in der Zeit von 12.45 - 20.00 Uhr statt und müssen von den Inhaftierten beantragt werden. Sie werden durch das hießige Personal telefonisch über die beantragte Besuchsmöglichkeit informiert.
- Die Besuchszeiten, regeln sich nach den einschlägigen Vorschriften und betragen in der Regel für alle Patienten des JVK NRW 60 Minuten.
- Zum Besuch sind gleichzeitig maximal 2 Erwachsene und 2 Kinder bis 4 Jahre zugelassen. Es stehen nur zwei Sitzplätze zur Verfügung, Kinder nehmen daher auf dem Schoß der Erwachsenen Platz.
- Im Besucherwarteraum, dürfen für den Gefangenen, Waren im Wert von bis zu 15 € aus den dort befindlichen Automaten gezogen werden (monatlich max. 60 Euro). Bitte bringen Sie das Geld passend mit. Der Automat hat nur ein begrenztes Geldwechselvolumen. Weitere Wechselmöglichkeiten vor Ort, bestehen nicht und eine höhere Summe darf nicht eingebracht werden.
- Sie benötigen einen gültigen Ausweis oder Pass. Aufenthaltsgenehmigung, Identitätskarte oder Führerschein reichen nicht aus.
- Personen unter 14 Jahren, können nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten eingelassen werden.
- Minderjährige ab 14 Jahren ohne Begleitung, müssen die schriftliche Einverständniserklärung sowie eine Kopie des Ausweises einer erziehungsberechtigten Person vorlegen.
- Personen mit einem Herzschrittmacher, müssen diesen bei der Anmeldung angeben.
- Besucher, die augenscheinlich unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen, werden abgewiesen.
- Vor dem Besuch werden die Besucher gemäß Strafvollzugsgesetz (§ 19 Abs.5 StVollzG NRW) durch Metallsonde und Abtasten kontrolliert.
- Bei Untersuchungsgefangenen, ist gegebenfalls zusätzlich eine gültige Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich. Eine gültige Besuchserlaubnis für eine andere JVA wird anerkannt.
Folgende Gegenstände, dürfen dem Gefangenen mitgebracht werden:
- 10 Briefmarken á 85 Cent. Die Briefmarken, sind den Besuchsbediensteten, unaufgefordert zur Kontrolle und Weitergabe an den Gefangenen auszuhändigen.
Termine für Rechtsanwälte, können nur nach telefonischer Vereinbarung (mindestens 1 Werktag vorher) unter
02373–758-0 vergeben werden.
Rechtsanwaltsbesuche sind montags bis freitags, im Zeitraum von 08:00 – 18:00 Uhr (mittwochs bis 11:00 Uhr) nach Terminvereinbarung möglich. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind keine Besuche möglich.
Wichtig:
Aus medizinischen Gründen (infektiöse Erkrankung, Bettlägerigkeit, usw.) oder aufgrund von Sicherheitsaspekten, kann eine besondere Terminabsprache erforderlich sein.
Hier zeigen wir ihnen Anhand von Bildern was sie beim Besuch erwarten wird.