Betreuung

Psychologische Betreuung der Gefangenen sowie Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den PsychologInnen in den Vollzugsanstalten.

Krisenintervention

Psychologische Betreuung der Gefangenen im Rahmen psychischer Krisen, die z. B. durch die Inhaftierung und/oder eine (schwere) Erkrankung ausgelöst wurde. Dazu gehört auch die Abklärung einer möglichen Suizidalität sowie der Versuch, die Gefangenen in diesen Fällen psychisch zu stabilisieren.

Behandlung

Bei den sich dauerhaft im Justizvollzugskrankenhaus befindlichen Gefangenen werden nach entsprechender Indikationsstellung deliktbezogene Behandlungsmaßnahmen in Form psychologischer Einzelgespräche oder der Vermittlung in eine Psychotherapie vorgenommen.

Weitere vollzugliche Aufgaben

Darüber hinaus wird der psychologische Dienst bei den sich dauerhaft im Justizvollzugskrankenhaus befindlichen Gefangenen mit Gewalt- und/oder Sexualdelikten bei diagnostischen Fragestellungen (z. B. Behandlungsuntersuchung, Eignung für vollzugsöffnende Maßnahmen, Stellungnahme zur Frage einer vorzeitigen Entlassung) hinzugezogen.

Personal- und Organisationsentwicklung

Der psychologische Dienst wirkt an der Aus- und Fortbildung der verschiedenen Dienste im Justizvollzugskrankenhaus NRW mit und berät die Anstaltsleitung bei psychologischen Fragestellungen.